Ab 01.10.2025 sind wir gesetzlich verpflichtet, medizinische Unterlagen in Ihre elektronische Patientenakte (ePA) hochzuladen. Die ePA gehört Ihnen – Sie entscheiden, was gespeichert bleibt. Sie können einzelne Dokumente oder Ihre gesamte Akte jederzeit über Ihre Krankenkasse löschen lassen (Widerspruchsrecht).
Weitere Informationen zur ePA, wie z. B. App, PIN oder Nutzung, erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Auch bei uns in der Praxis haben Sie Mitspracherecht: Sie können bestimmen, welche Dokumente wir in Ihre ePA übertragen sollen. Bitte nutzen Sie dafür das ausliegende Formular in der Praxis.
Wenn Sie keine individuellen Angaben machen, speichern wir Ihre Gesundheitsdaten standardmäßig wie folgt:
- Untersuchungsbefunde: automatisch
- Laborwerte: automatisch
- Medikation: automatisch
- Dauerdiagnosen: automatisch
- Stigmatisierende Daten (z. B. Psychotherapie, HIV-Test, sexuell übertragbare Erkrankungen): nur nach Rücksprache mit Ihnen
- Genetische Diagnostik: nur nach Rücksprache mit Ihnen
Vielen Dank für Ihr Vertrauen!